KOSTENÜBERNAHME UND ABRECHNUNGEN


In der Onkologischen Trainings- und Bewegungstherapie gibt es in Abhängigkeit von

  • Krebsart
  • Behandlung
  • Medikamenten
  • Nebenwirkungen
  • Persönlicher Leistungsfähigkeit

verschiedene Verordnungsmöglichkeiten, um die Kostenträger zu beteiligen. Ausgebildete und zertifizierte OTT®- Therapeut*innen besprechen während eines kostenfreien OTT®-Info-Termins mit dem Patienten oder der Patientin vor Beginn der OTT® alle Fragen zur Diagnostik, Anamnese, Therapieplan und Abrechnung. Momentan entstehen für den Patienten finanzielle Eigenbeteiligungen, die vor Beginn der Therapie besprochen werden. 

 

Verordnungsmöglichkeiten für onkologische Patient*innen

Die OTT® ist durch bestehende Selektivverträge als erstattungsfähige Maßnahme mit einzelnen Kostenträgern, wie z.B. der AOK Rheinland Hamburg, anerkannt. Benötigen Sie weitere Informationen in Bezug auf die Kostenbeteiligungen sowohl privater als auch gesetzlicher Kostenträger, kommen Sie gerne direkt auf uns zu.

Sie wollen mehr über die aktuellen Abrechnungsmöglichkeiten wissen? Schreiben Sie uns!

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